Unsere Gesellschaft hat sich der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen
Qualitätskontrollprüfung (Peer Review) unterzogen und
diese erfolgreich absolviert.
Diese bis zum 22. September 2017 befristete Bescheinigung bestätigt, dass unsere Gesellschaft die
berufsrechtlichen Auflagen zur laufenden Qualitätssicherung und der Fortbildung
sowohl der Geschäftsleitung als auch der Mitarbeiter erfüllt.
Mit Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsgesetzes zum 17. Juni 2016 müssen gesetzliche
Abschlussprüfer über einen Auszug aus dem Berufsregister verfügen, aus dem hervorgeht,
dass sie der Wirtschaftsprüferkammer die Tätigkeit als gesetzliche Abschlussprüfer angezeigt haben.
Dieser Auszug ersetzt künftig eine Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung (§319 Absatz 1
Satz 3 HGB).
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die über eine wirksame Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung
verfügen, wurden zum 17. Juni 2016 von Amts wegen als gesetzliche Abschlussprüfer in das Berufsregister
eingetragen (§136 Absatz 1 Satz 1 WPO).
Nebenstehender Auszug über unsere Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß § 38 Nr. 2f WPO in das
Berufsregister wurde uns von der Wirtschaftsprüferkammer zugestellt.